"text/html; charset=utf-8"> Gewissensfreiheit

Lehre der katholischen Kirche über das Gewissen

(Autonomie des Gewissens, Gewissensfreiheit)

Die aufgezeigte Lehre impliziert die Religionsfreiheit und basiert auf der Lehre von der Würde des Menschen, die schon im Jahre 794 n. Chr. vom Konzil von Frankfurt definiert wurde (Siehe Die Würde des Menschen: http://www.alpha-bound.de/kathrel/humandignity.html)

1959:

Katholische Moraltheologie von Joseph Mausbach

Erster Band: Die allgemeine Moral
9. verbesserte Auflage
Dr. theol. Dr. phil. Dr. jur. utr. Gustav Ermecke
Professor der Moraltheologie in Paderborn
Aschendorfsche Verlagsbuchhandlung - Münster Westfalen

Seite 168ff:
§25. Das wahre und das irrige Gewissen.
...
II. Die sittlichen Grundsätze bezüglich des irrigen Gewissens.

1. Das unüberwindlich irrige Gewissen verpflichtet in derselben Weise wie das wahre Gewissen.

Damit ist gesagt, daß der Gehorsam gegen dieses Gewissen sowohl objektiv (materiell) gute Handlungen für den Irrenden zu (formell) bösen, wie auch objektiv (materiell) böse Handlungen für ihn zu (formell) erlaubten, guten, ja pflichtmäßigen Handlungen machen kann.

Wir dürfen uns dafür berufen auf die oben (§24 II, 2c) angeführten Bibelstellen, vor allem auf das Wort des hl. Paulus: Omne, quod non est ex fide, peccatum est (Röm. 14,23). (Übersetzung nach Henne-Rösch: 'Alles, was nicht aus Überzeugung geschieht, ist Sünde.').

1984:

Das Gewissen --- Oberste Norm sittlichen Hanelns

Andreas Laun

Dr. Andreas Laun, jetzt Weihbischof von Salzburg, damals Unv.-Doz., Professor für Moraltheologie und Sozialetzik an den Ordenshochschulen Benediktbeuern und Heiligenkreuz.
Seite 92.
VII. Autonomie des Gewissens und Anspruch der Wahrheit
...
Seite 94ff:
2. Das Gewissensurteil als Verpflichtung

... Das Gewissen ist die höchste subjektive Norm des Handelns gerade als eine auf die transsubjektive Wahrheit unbedingt verpflichtete und geradeso verpflichtende "regula".


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